Si in rem minoris pecunia profecta sit, quae curatori vel tutori eius nomine mutuo data est, merito personalis in eundem minorem actio danda est.
von alexandar.z am 26.03.2024
Wenn Geld, das einem Vormund im Namen eines Minderjährigen geliehen wurde, zum Nutzen des Minderjährigen verwendet wurde, ist es gerechtfertigt, eine persönliche Klage gegen diesen Minderjährigen zu gewähren.
von elina.867 am 09.01.2023
Wenn Geld in das Vermögen eines Minderjährigen gelangt ist, das seinem Vormund oder Betreuer in dessen Namen als Darlehen gegeben wurde, muss billigerweise eine persönliche Klage gegen eben diesen Minderjährigen erhoben werden können.