Si hi, qui te in pupillari aetate constituta fuerunt tutores, postea in administratione perseverantes vel curatores constituti tua praedia locaverunt, eos competenter conveni:
von ibrahim826 am 02.06.2020
Wenn diese Männer, die deine Vormünder in deiner Unmündigkeit waren und später in der Verwaltung fortfuhren oder als Kuratoren eingesetzt wurden, deine Ländereien verpachtet haben, klage sie rechtmäßig an:
von yusuf.w am 10.06.2024
Wenn diejenigen, die während deiner Kindheit deine Vormünder waren und die entweder weiterhin deine Angelegenheiten verwalteten oder später als Kuratoren eingesetzt wurden, dein Grundeigentum verpachtet haben, solltest du rechtliche Schritte gegen sie einleiten: