Etsi tutores tui, cum pecuniam pupillarem crederent, ipsi stipulati sunt, utilis actio tibi datur.
von alia954 am 21.05.2015
Obwohl Ihre Vormünder, als sie Pupillengelder ausliehen, selbst eine Vereinbarung trafen, wird Ihnen eine nützliche Rechtshandlung gewährt.
von mayla.w am 03.11.2015
Auch wenn deine Vormünder den Vertrag selbst abgeschlossen haben, als sie dir Geld liehen, wird dir das Recht zur Klageerhebung eingeräumt.