Iuliana, cuius tibi curatores condemnati sunt, si vicesimum quintum annum aetatis egressa est, actio iudicati utilis adversus ipsam bonaque eius exercenda est.
von flora.937 am 11.08.2014
Iuliana, deren Vormünder für dich verurteilt worden sind, gegen die, wenn sie das fünfundzwanzigste Lebensjahr überschritten hat, eine nützliche Klage auf Urteilsvollstreckung gegen ihre Person und ihr Vermögen geltend gemacht werden kann.
von leopold836 am 20.10.2019
Wenn Iuliana, deren Vormünder Ihnen gegenüber haftbar gemacht wurden, das fünfundzwanzigste Lebensjahr überschritten hat, sollte die Vollstreckungsklage gegen sie persönlich und ihr Vermögen gerichtet werden.