Masculi puberes et feminae viripotentes usque ad vicesimum quintum annum completum curatores accipiunt;
von mona852 am 08.07.2024
Männer, die die Pubertät erreicht haben, und Frauen im heiratsfähigen Alter verbleiben bis zur Vollendung ihres fünfundzwanzigsten Lebensjahres unter Vormundschaft;
von carlo.p am 09.05.2024
Männliche Personen nach Erreichen der Pubertät und heiratsfähige Frauen bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr erhalten Kuratoren;