Desinunt autem esse tutores, qui vel removentur a tutela ob id quod suspecti visi sunt, vel ex iusta causa sese excusant et onus administrandae tutelae deponunt secundum ea quae inferius proponemus.
von jeremy.949 am 21.05.2024
Sie hören auf, Vormünder zu sein, wenn sie entweder von der Vormundschaft entfernt werden, weil sie als verdächtig erschienen erschienen sind, oder aus berechtigtem Grund sich entschuldigen und die Last der Verwaltung der Vormundschaft gemäß den Dingen, die wir weiter unten darlegen werden, niederlegen.
von maurice.b am 09.11.2024
Personen hören auf, Vormünder zu sein, wenn sie entweder aufgrund mangelnder Vertrauenswürdigkeit von dre Vormundschaft enthoben werden oder wenn sie sich aus triftigen Gründen entschuldigen und die Verantwortung für die Verwaltung der Vormundschaft niederlegen, wie wir später erläutern werden.