Praeterea qui ad certum tempus testamento dantur tutores, finito eo, deponunt tutelam.
von emmanuel.971 am 19.06.2024
Darüber hinaus legen Vormünder, die per Testament für eine bestimmte Zeit ernannt werden, ihre Vormundschaft nieder, wenn diese Zeit abgelaufen ist.
von lotte.947 am 10.10.2013
Darüber hinaus legen diejenigen, die durch Testament für eine festgelegte Zeit zu Vormündern ernannt werden, ihre Vormundschaft nieder, sobald diese Zeit beendet ist.