In dubium non venit tutores, qui non testamento dati sunt, administrandi potestatem nisi satisdatione emissa salvam tutelam fore non habere.
von hannah.c am 04.03.2019
Es besteht kein Zweifel, dass Vormünder, die nicht in einem Testament ernannt wurden, keine Verwaltungsbefugnisse haben, bis sie Sicherheit geleistet haben, dass die Vormundschaft geschützt wird.
von jara.j am 15.05.2019
Es steht außer Zweifel, dass Vormünder, die nicht durch Testament ernannt wurden, keine Befugnis zur Verwaltung haben, es sei denn, sie stellen Sicherheiten, die gewährleisten, dass die Vormundschaft sicher sein wird.