Testamento matris tutores dati excusare necesse non habent, nisi decreto secundum voluntatem defunctae, et quidem inquisitione habita, dati fuerint.
von rose.m am 15.06.2013
Testamentarisch von einer Mutter ernannte Vormünder müssen sich nicht von ihren Pflichten entbinden lassen, es sei denn, sie wurden per Gerichtsbeschluss nach einer Untersuchung und gemäß dem Willen der Verstorbenen ernannt.
von noel.u am 06.12.2022
Durch Testament der Mutter eingesetzte Vormünder müssen sich nicht entschuldigen, es sei denn, sie wurden per Dekret gemäß dem Willen der Verstorbenen und nach durchgeführter Untersuchung ernannt.