Tutores etiam graecis verbis licet in testamentis relinquere, ut ita tutores dari videantur, ac si legitimis verbis eos testator dedisset.
von katharina.x am 01.05.2019
Es ist erlaubt, auch in griechischen Worten Vormünder in Testamenten zu bestellen, so dass diese Vormünder als bestellt erscheinen mögen, als hätte sie der Erblasser mit rechtmäßigen Worten ernannt.