Tutores etiam graecis verbis licet in testamentis relinquere, ut ita tutores dari videantur, ac si legitimis verbis eos testator dedisset.
von livia.957 am 21.09.2015
Es ist ebenfalls erlaubt, Vormünder in Testamenten unter Verwendung griechischer Worte zu bestellen, und solche Bestellungen gelten als ebenso rechtsgültig, als hätte der Erblasser sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Sprache angeordnet.
von katharina.x am 01.05.2019
Es ist erlaubt, auch in griechischen Worten Vormünder in Testamenten zu bestellen, so dass diese Vormünder als bestellt erscheinen mögen, als hätte sie der Erblasser mit rechtmäßigen Worten ernannt.