Directas libertates graecis verbis liceat in testamentis relinquere, ut ita libertates directae datae videantur, ac si legitimis verbis eas testator dari iussisset.
von karlotta974 am 14.10.2018
Es sei erlaubt, direkte Freilassungen in griechischen Worten in Testamenten zu hinterlassen, sodass diese direkten Freilassungen so erscheinen, als hätte der Erblasser angeordnet, sie in rechtmäßigen Worten zu übergeben.
von nur.966 am 10.05.2017
Es ist erlaubt, direkte Freiheitszusagen in griechischer Sprache in Testamenten zu verfassen, und diese Freiheitszusagen werden als ebenso gültig angesehen, als hätte der Erblasser sie mit der offiziellen Rechtsterminologie niedergeschrieben.