Nec alienatio nec usucapio statulibero, quominus existente condicione libertatem consequatur, nocere potest.
von finnja917 am 29.03.2024
Weder Veräußerung noch Ersitzung können einem Statulibero schaden, wenn die Bedingung besteht, dass er die Freiheit erlangen kann.
von justin862 am 22.07.2022
Weder die Eigentumsübertragung noch die Ersitzung können verhindern, dass ein bedingt freigelassener Sklave seine Freiheit erlangt, sobald die Bedingung erfüllt ist.