Si cum patruo vestro hac condicione divisionem fecistis, ut se nullum dolum malum adhibuisse iuraret, nec fidem placitis exhibuit, quominus res indivisas requiratis, eorum placitum quae in divisionem venerunt nihil vobis nocere potest.
von lion.974 am 11.08.2014
Wenn Sie mit Ihrem Onkel eine Teilung unter der Bedingung vorgenommen haben, dass er schwört, keinen arglistigen Betrug angewendet zu haben, und er sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat, kann die Übereinkunft derjenigen Dinge, die in die Teilung eingegangen sind, Ihnen beim Zurückfordern der ungeteilten Güter nicht schaden.
von muhammet.t am 02.07.2016
Wenn Sie mit Ihrem Onkel eine Vermögensteilung unter der Bedingung getroffen haben, dass er schwört, nicht betrügerisch gehandelt zu haben, und er die Vereinbarungen nicht eingehalten hat, können Sie das ungeteilte Vermögen zurückfordern, und die Vereinbarung über die geteilten Gegenstände kann nicht gegen Sie verwendet werden.