De instrumentis, quae communia fratrem vestrum tenere proponitis, rector aditus provinciae, apud quem haec collocari debeant, aestimabit.
von frederic.932 am 07.03.2015
Der Leiter der in Frage kommenden Provinz wird bestimmen, bei wem die Instrumente, die Ihr Bruder gemeinsam zu halten beabsichtigt, zu hinterlegen sind.
von anny.p am 07.01.2022
Der Provinzgouverneur wird über die gemeinsame Ausrüstung entscheiden, die Sie mit Ihrem Bruder zu halten beabsichtigen, und festlegen, wo diese aufbewahrt werden soll.