Si fratres vestri pro indiviso commune praedium citra vestram voluntatem obligaverunt et hoc ad vos secundum pactum divisionis nulla pignoris facta mentione pervenit, evictis partibus, quae ante divisionem sociorum fuerunt, in quibus obligatio tantum constitit, ex stipulatu, si intercessit, alioquin quanti interest praescriptis verbis contra fratres agere potestis.
von mourice925 am 26.09.2013
Wenn Ihre Brüder ein gemeinschaftliches Grundstück ohne Ihre Zustimmung vor der Teilung mit einer Hypothek belastet haben und Sie Ihren Anteil durch einen Teilungsvertrag erhalten haben, der keine Erwähnung der Hypothek enthält, können Sie Ihre Brüder verklagen - entweder aufgrund eines formellen Vertrags, falls ein solcher existiert, oder andernfalls auf Schadensersatz - wenn die Anteile, die vor der Teilung gemeinschaftlich besessen und mit der Hypothek belastet waren, zwangsversteigert werden.
von mariella845 am 04.10.2017
Wenn Ihre Brüder für einen ungeteilten gemeinsamen Besitz ohne Ihre Zustimmung eine Verpflichtung begründet haben und diese Ihnen gemäß der Teilungsvereinbarung ohne Erwähnung eines Pfandes zugekommen ist, können Sie nach Entziehung der Teile, die vor der Teilung den Partnern gehörten und in denen die Verpflichtung bestand, kraft Stipulation, falls diese erfolgte, andernfalls für den Schadensersatz, mit vorgeschriebenen Worten gegen die Brüder vorgehen.