Nam si fundi scientes obligationem dominium suscepistis, tantum evictionis promissionem sollemnitate verborum vel pacto promissam probantes eos conveniendi facultatem habetis.
von maryam.o am 01.03.2015
Wenn Sie wissentlich das Eigentum an der Liegenschaft einschließlich seiner Verpflichtungen übernommen haben, haben Sie das Recht, gegen diese vorzugehen, sofern Sie nachweisen können, dass sie eine formelle oder vertragliche Zusicherung gegen Eigentumsentsetzung gegeben haben.
von kai.d am 12.07.2019
Denn wenn ihr in Kenntnis des Grundstücks die Verpflichtung des Eigentums übernommen habt und nur die Versprechen der Gewährleistung durch feierliche Worte oder Vereinbarung nachweist, habt ihr die Möglichkeit, gegen sie vorzugehen.