Idem eorum etiam, quae vobis permanent communia, fieri divisionem providebit, tam sumptuum, si quis de vobis in res communes fecit, quam fructuum, item doli et culpae, cum in communi dividundo iudicio haec omnia venire non ambigitur, rationem, ut in omnibus aequalitas servetur, habiturus.
von alex.945 am 13.06.2014
Derselbe Beamte wird die Teilung Ihres gemeinschaftlichen Eigentums regeln, einschließlich der Ausgaben, die einer von Ihnen für das Gemeinschaftseigentum getätigt hat, sowie der Gewinne, ebenso wie Fragen von Betrug und Fahrlässigkeit, da all diese Aspekte in einem Rechtsstreit zur Teilung gemeinschaftlichen Eigentums zweifellos relevant sind, und wird dabei sicherstellen, dass in allen Belangen Gleichheit gewahrt bleibt.
von leyla.j am 26.07.2014
Dieselbe Person wird auch für eine Teilung derjenigen Dinge sorgen, die Ihnen gemeinsam verbleiben, sowohl der Aufwendungen, falls einer von Ihnen solche für das Gemeinschaftseigentum getätigt hat, als auch der Früchte sowie von Betrug und Fahrlässigkeit, da es nicht bestritten wird, dass all diese Dinge in ein Verfahren zur Teilung des Gemeinschaftseigentums eingehen, wobei darauf geachtet wird, dass in allen Dingen Gleichheit gewahrt bleibt.