In communionem vel societatem nemo compellitur invitus detineri:
von nathalie.y am 28.02.2015
Niemand kann gezwungen werden, gegen seinen Willen in einer Partnerschaft zu bleiben
von janosch876 am 20.07.2015
Niemand kann gegen seinen Willen in eine Gemeinschaft oder Vereinigung gezwungen oder darin festgehalten werden.