Idcirco dominus invitus ex huiusmodi conventione rem propriam vel quilibet alius distrahere non compellitur.
von catarina.l am 20.06.2016
Daher wird ein Herr aus einer solchen Vereinbarung weder sein eigenes Eigentum noch das von jemand anderem zu verkaufen gezwungen.
von mathea.x am 15.09.2023
Aus diesem Grund kann weder der Eigentümer noch jemand anderes gezwungen werden, ihr Eigentum gegen ihren Willen aufgrund einer solchen Vereinbarung zu veräußern.