Idcirco dominus invitus ex huiusmodi conventione rem propriam vel quilibet alius distrahere non compellitur.
von mathea.x am 15.09.2023
Aus diesem Grund kann weder der Eigentümer noch jemand anderes gezwungen werden, ihr Eigentum gegen ihren Willen aufgrund einer solchen Vereinbarung zu veräußern.