Statuliberis datam libertatem adimi ab herede non posse certum est:
von cristin.834 am 29.04.2023
Es steht fest, dass Statuliberi die ihnen gewährte Freiheit nicht durch den Erben entzogen werden kann:
von lias.n am 19.07.2022
Es steht fest, dass ein Erbe die Freiheit, die Sklaven, die ihre Freiheit versprochen bekommen haben, gewährt wurde, nicht entziehen kann: