Ab eo, qui bona sua pignori obligavit, quae habet quaeque habiturus esset, posse servis libertatem dari certum est.
von marija.864 am 14.07.2024
Von demjenigen, der seine Güter als Pfand verpfändet hat, sowohl die, die er besitzt, als auch die, die er besitzen würde, ist es gewiss, dass Sklaven die Freiheit gewährt werden kann.
von mariam.919 am 22.07.2018
Derjenige, der sein gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen als Sicherheit verpfändet hat, kann seinen Sklaven dennoch die Freiheit gewähren.