Nec fideicommissariam libertatem a pupilla sua servis debitam tutorem posse praestare certi iuris est.
von dana.h am 10.04.2024
Es ist ein rechtlich feststehendes Prinzip, dass ein Vormund die Freiheit, die seine weibliche Mündel den Sklaven durch eine Treuhandvereinbarung schuldet, nicht gewähren kann.
von samu.h am 09.04.2020
Es ist nach geltendem Recht, dass ein Vormund die treuhänderische Freiheit, die seine Mündel den Sklaven schuldet, nicht gewähren kann.