Sed si pecuniam is, quem patrem tuum appellas, emptori dederit et ab eo redemptus ad libertatem productus est, nihil videtur bonis defuisse eius, qui fisci debitor dicitur.
von nael.a am 20.07.2014
Wenn aber derjenige, den du deinen Vater nennst, dem Käufer Geld gegeben hat und von ihm ausgelöst zur Freiheit geführt wurde, scheint nichts von den Gütern dessen gefehlt zu haben, der als Schuldner des Fiskus bezeichnet wird.
von matthias878 am 23.12.2018
Wenn jedoch derjenige, den du deinen Vater nennst, dem Käufer Geld gezahlt und nach seinem Rückkauf die Freiheit erlangt hat, scheint dem Vermögen desjenigen, der als Schuldner des Fiskus gilt, nichts gefehlt zu haben.