Si in fraudem eorum quae fisco debebantur probari potest libertas data, non valet.
von anabel.w am 30.05.2017
Wenn nachgewiesen werden kann, dass Freiheit zum Nachteil der dem Fiskus geschuldeten Beträge gewährt wurde, ist ist diese nicht gültig.
von natalie.e am 27.03.2021
Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Freiheit gewährt wurde, um die Staatskasse zu betrügen, ist die Freiheitsgewährung ungültig.