Sed ex his legibus pupillis tutores desierunt dari, posteaquam primo consules pupillis utriusque sexus tutores ex inquisitione dare coeperunt, deinde praetores ex constitutionibus.
von nikolas.831 am 19.02.2018
Jedoch hörten Vormünder auf, nach diesen Gesetzen ernannt zu werden, nachdem zunächst die Konsuln Vormünder für Kinder beiderlei Geschlechts nach einer Untersuchung zu ernennen begannen und später die Prätoren gemäß kaiserlichen Verordnungen.
von lynn.w am 16.10.2023
Aber nach diesen Gesetzen hörten Vormünder auf, Mündeln gegeben zu werden, nachdem zunächst Konsuln Vormünder für Mündel beiderlei Geschlechts aufgrund von Untersuchungen zu geben begannen, dann Prätoren aufgrund von Verfassungen.