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Curatorem enim inutiliter in testamento dari non ambigitur.
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von noah8984 am 01.03.2017Es besteht kein Zweifel, dass die Bestellung eines Vormunds in einem Testament unwriksam ist.
von anne.q am 13.10.2024Es wird nicht bezweifelt, dass ein Kurator in einem Testament nutzlos eingesetzt wird.
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