Neque per epistulam neque ex imperfecto testamento tutorem recte dari indubitati iuris est.
von raphael973 am 06.10.2020
Weder durch Brief noch aus einem unvollständigen Testament kann ein Vormund rechtmäßig bestellt werden, dies ist unzweifelhaft rechtlich festgelegt.
von mila.848 am 25.09.2024
Es ist ein unzweifelhafter Rechtsgrundsatz, dass ein Vormund weder durch Schreiben noch mittels eines unvollständigen Testaments rechtmäßig bestellt werden kann.