Tutores autem dati ab heredibus eorum, quos decessisse dicis, rationem tutelae reposcent.
von oemer966 am 23.09.2024
Die von den Erben der verstorbenen Personen ernannten Vormünder werden Rechenschaft über ihre Vormundschaftspflichten verlangen.
von thore.g am 18.07.2019
Die Vormünder, die von den Erben derjenigen, die du als verstorben bezeichnest, ernannt wurden, werden die Rechenschaft über die Vormundschaft zurückfordern.