Cum igitur pupillorum pupillarumque tutores negotia gerunt, post pubertatem tutelae iudicio rationem reddunt.
von hannah.946 am 27.10.2018
Wenn daher die Vormünder von männlichen und weiblichen Mündeln Geschäfte führen, legen sie nach der Pubertät Rechenschaft in einem Vormundschaftsgerichtsverfahren ab.
von cristina.8845 am 12.03.2023
Wenn Vormünder die Angelegenheiten ihrer minderjährigen Mündel verwalten, müssen sie nach Erreichen der Geschlechtsreife vor Gericht Rechenschaft über ihre Verwaltung ablegen.