Si te non remittente pignus debitor tuus ea quae tibi obnoxia sunt venumdedit, integrum tibi ius est ea persequi, non interdicto salviano ( id enim tantummodo adversus conductorem debitoremve competit), sed serviana actione vel quae ad exemplum eius instituitur utilis adversus emptorem exercenda.
von mia939 am 26.04.2024
Wenn Ihr Schuldner Gegenstände verkauft hat, die Ihnen als Pfand dienten, ohne Ihre Freigabe der Sicherheit, haben Sie das volle Recht, diese Gegenstände zu verfolgen, nicht durch das Salvianische Interdikt (da dieses nur gegen einen Mieter oder Schuldner gilt), sondern indem Sie die Servianische Klage oder eine ähnliche, an sie angepasste Version nutzen, die gegen den Käufer eingesetzt werden kann.
von laura901 am 07.08.2022
Wenn Sie die Verpfändung nicht aufheben, und Ihr Schuldner die Sachen, die Ihnen als Pfand dienten, verkauft hat, steht Ihnen das volle Recht zu, diese zu verfolgen, und zwar nicht durch das interdictum Salvianum (welches nur gegen einen Mieter oder Schuldner anwendbar ist), sondern durch die actio Serviana oder die zu deren Vorbild eingerichtete Klage, die gegen den Käufer geltend zu machen ist.