Generali definitione constitutionem pristinam ampliantes sancimus nullam esse satisdationem vel mandatum pro dote exigendum vel a marito vel a parte eius vel ab omnibus qui dotem suscipiunt.
von finia.901 am 04.08.2019
Wir erweitern hiermit unsere bisherige Gesetzgebung und erklären, dass weder eine Sicherheitsleistung noch eine Bürgschaft für eine Mitgift vom Ehemann, seinen Vertretern oder jeder anderen Person, die die Mitgift erhält, gefordert werden darf.
von gustav.w am 24.11.2023
Durch eine allgemeine Definition, die die frühere Verfassung erweitert, verordnen wir, dass es keine Sicherheitsleistung oder Ermächtigung für eine Mitgift gibt, die weder vom Ehemann noch von dessen Partei noch von allen, die die Mitgift erhalten, gefordert werden kann.