Sive ex iure sive ex consuetudine lex proficiscitur, ut vir uxori fideiussorem servandae dotis exhibeat, eam iubemus aboleri.
von levin.u am 23.08.2023
Hiermit heben wir jedes Gesetz auf, sei es aufgrund formeller Gesetzgebung oder Gewohnheitsrecht, das einen Ehemann verpflichtet, seiner Ehefrau einen Bürgen zur Sicherung ihrer Mitgift zu stellen.
von sofie.b am 10.09.2016
Ob aus Recht oder aus Gewohnheit ein Gesetz hervorgeht, dass ein Mann seiner Ehefrau einen Bürgen für die Aufbewahrung der Mitgift stellen soll, hiermit befehlen wir dessen Abschaffung.