Nam rescripta quoque omnia vel pragmaticas formas aut constitutiones impias, quae quibusdam personis tyrannidis tempore permiserunt scelesto contubernio matrimonii nomen imponere, ut fratris filiam vel sororis et eam, quae cum fratre quondam nuptiali iure habitaverat, uxorem legitimam turpissimo consortio liceret amplecti, aut ut alia huiusmodi committerentur, viribus carere decernimus, ne dissimulatione culpabili nefanda licentia roboretur.
von finnja844 am 03.05.2018
Wir erklären hiermit alle offiziellen Dokumente, pragmatischen Sanktionen und unrechtmäßigen Erlasse für ungültig, die während der Zeit tyrannischer Herrschaft bestimmten Personen erlaubten, ihre unsittlichen Verbindungen Ehen zu nennen. Diese hatten es Personen gestattet, in schändlichen Beziehungen ihre Nichten (sei es Töchter des Bruders oder der Schwester) und sogar ehemalige Schwägerinnen als rechtmäßige Ehefrauen zu nehmen. Wir werden nicht zulassen, dass solch beschämende Verhaltensweisen durch unsere absichtliche Nichtbeachtung Legitimität erlangen.
von lucas938 am 06.11.2022
Wir verfügen, dass alle Reskripte, Pragmatiken oder gottlosen Verfügungen, welche während der Zeit der Tyrannei bestimmten Personen erlaubten, einer verwerflichen Verbindung den Namen einer Ehe beizulegen, sodass es erlaubt war, als rechtmäßige Ehefrau in höchst schändlicher Gemeinschaft eine Tochter des Bruders oder der Schwester oder diejenige, die einst mit einem Bruder unter ehelichem Recht gelebt hatte, zu umfangen, sowie andere derartige Dinge zu begehen, kraft- und wirkungslos sind, damit nicht durch schuldhaftes Verschweigen eine verwerfliche Lizenz gestärkt werde.