Si donationum ante nuptias vel dotis instrumenta defuerint, pompa etiam aliaque nuptiarum celebritas omittatur, nullus aestimet ob id deesse recte alias inito matrimonio firmitatem vel ex eo natis liberis iura posse legitimorum auferri, inter pares honestate personas nulla lege impediente consortium, quod ipsorum consensu atque amicorum fide firmatur.
von chayenne.967 am 06.05.2015
Selbst wenn keine Dokumente für Hochzeitsgeschenke oder Mitgift vorliegen und selbst wenn die Hochzeitszeremonie und andere Feierlichkeiten übersprungen werden, sollte niemand denken, dass dies eine ansonsten ordnungsgemäße Ehe ungültig macht oder den Kindern ihren rechtmäßigen Status aberkennt. Solange das Paar von gleichem gesellschaftlichen Status ist und kein Gesetz es verhindert, ist ihre Ehe gültig, wenn sie auf ihrem gegenseitigen Einverständnis beruht und von ihren Freunden bezeugt wird.
von efe.u am 22.09.2021
Wenn die Urkunden über Ehegaben oder Mitgift fehlen und wenn die Zeremonie und sonstige Feierlichkeiten der Eheschließung unterlassen werden, soll niemand meinen, dass deshalb die Rechtsgültigkeit einer anderweitig ordnungsgemäß geschlossenen Ehe fehle oder dass dadurch die Rechte der ehelichen Nachkommen entzogen werden könnten, wenn zwischen Personen gleicher Ehrenhaftigkeit, ohne rechtliche Hindernisse, eine Verbindung besteht, die durch deren eigene Einwilligung und das Vertrauen der Freunde bestätigt wird.