Verum cum servum quem comparaveras ad eum qui distraxerat redisse contendis, iudex competens perspectis omnibus pro repertae rei qualitate proferre curabit sententiam.
von malia977 am 16.07.2016
Wenn du jedoch behauptest, dass der Sklave, den du erworben hattest, zu dem zurückgekehrt ist, der ihn verkauft hat, wird der zuständige Richter nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände und entsprechend der Beschaffenheit des aufgefundenen Sachverhalts Sorge tragen, das Urteil zu fällen.
von medina.9968 am 25.04.2020
Jedoch wird, da Sie behaupten, dass der Sklave, den Sie gekauft haben, zum Verkäufer zurückgekehrt ist, der zuständige Richter alle Fakten prüfen und eine Entscheidung entsprechend der Umstände des Falles treffen.