Si praedium quis sub ea lege comparaverit, ut, si displicuerit, inemptum erit, id utpote sub condicione venditum resolvi et redhibitoriam adversus venditorem competere palam est.
von patrick.s am 05.10.2014
Wenn jemand eine Immobilie unter der Bedingung kauft, dass der Kauf rückgängig gemacht werden kann, falls ihm die Immobilie nicht gefällt, ist klar, dass der Verkauf als bedingter Kauf aufgehoben werden kann und der Käufer ein Rückgaberecht gegenüber dem Verkäufer hat.
von wilhelm.854 am 28.10.2022
Wenn jemand ein Grundstück unter der Bedingung erworben hat, dass es, falls es missfällt, unverkauft bleiben soll, ist es offensichtlich, dass es, da es unter einer Bedingung verkauft wurde, aufgelöst wird und eine Rückgabeklage gegen den Verkäufer zur Verfügung steht.