Si necdum tempus, intra quod huius rei querella deferri debet, transiit vel intra hoc in testando iuri paritum sit, nihil ultra hoc quod accepisti sortis a te nomine praeses provinciae exigi patietur.
von yann.966 am 26.06.2024
Wenn die Frist zur Einreichung einer Beschwerde in dieser Angelegenheit noch nicht abgelaufen ist oder die rechtlichen Anforderungen für eine Zeugenaussage innerhalb dieser Frist erfüllt wurden, wird der Provinzgouverneur nicht zulassen, dass von Ihnen mehr als den ursprünglich erhaltenen Hauptbetrag gefordert wird.
von ada.m am 22.08.2021
Wenn noch nicht die Zeit verstrichen ist, innerhalb derer die Beschwerde dieser Angelegenheit eingebracht werden sollte, oder innerhalb derer dem Recht im Zeugenstand Genüge getan wurde, wird der Provinzgouverneur nichts über das hinaus, was du im Namen des Hauptguts erhalten hast, von dir erheben lassen.