Si ultra hoc, quod accepit ea, pro qua te mandatorio nomine intercessisse commemoras, daturum te scripsisti, praeses provinciae ex hoc, quod ultra mandatum tuum numeratum est, a te nihil exigi patietur.
von marlen.r am 14.06.2023
Wenn Sie geschrieben haben, dass Sie mehr zahlen würden als das, was von der Person erhalten wurde, für die Sie behaupten, als Bürge aufgetreten zu sein, wird der Provinzgouverneur keine Summe über Ihre Bürgschaft hinaus von Ihnen eintreiben lassen.
von christina832 am 09.01.2015
Wenn über das hinaus, was sie erhalten hat, für die Sie in Bürgschaftseigenschaft interveniert zu haben erwähnen, Sie geschrieben haben, dass Sie geben würden, wird der Provinzstatthalter aus dem, was über Ihr Mandat hinaus gezahlt wurde, von Ihnen nichts zu fordern gestatten.