His scilicet omnibus, quae in praesenti per hanc consultissimam legem statuimus, ad praeteritos nihilo minus contractus pro negotiis et controversiis necdum transactionibus vel definitivis sententiis seu alio legitimo modo sopitis locum habituris.
von can.b am 04.01.2017
Alle diese Dinge, die wir gegenwärtig durch dieses wohlüberlegte Gesetz festlegen, werden auch auf frühere Verträge für Geschäftsangelegenheiten und noch nicht durch Vergleiche, endgültige Urteile oder andere rechtmäßige Verfahren beigelegte Streitigkeiten Anwendung finden.
von benno.839 am 20.09.2024
Alle Regelungen, die wir durch dieses sorgfältig ausgearbeitete Gesetz treffen, gelten gleichermaßen für bestehende Verträge, Geschäftsbeziehungen und Rechtsstreitigkeiten, die noch nicht durch Vergleiche, rechtskräftige Urteile oder andere rechtliche Mittel abgeschlossen sind.