De pecunia autem constituta cum omnibus agitur quicumque vel pro se vel pro alio soluturos se constituerint, nulla scilicet stipulatione interposita.
von Liana am 15.03.2021
Rechtliche Schritte wegen zugesagter Zahlungen können gegen jeden eingeleitet werden, der sich zur Zahlung verpflichtet hat, sei es für sich selbst oder für jemand anderen, und zwar auch ohne einen formellen Vertrag.
von janik.o am 25.02.2023
Bezüglich festgelegter Geldbeträge wird gegen alle vorgegangen, die sich selbst oder für einen anderen verpflichtet haben zu zahlen, wobei offensichtlich keine Vereinbarung dazwischengeschaltet wurde.