Sicut usum fructum, qui non utendo per biennium in soli rebus, per annale autem tempus in mobilibus vel se moventibus deminuebatur, non passi sumus huiusmodi sustinere compendiosum interitum, sed et ei decennii vel viginti annorum dedimus spatium, ita et in ceteris servitutibus obtinendum esse censuimus, ut omnes servitutes non utendo amittantur non biennio, quia tantummodo soli rebus adnexae sunt, sed decennio contra praesentes vel viginti annorum spatio contra absentes, ut sit in omnibus huiusmodi rebus causa similis differentiis explosis.
von ida.968 am 01.09.2021
Ebenso wie der Nießbrauch, der durch Nichtnutzung während eines Bienniums bei Grundstücken, während eines Jahres jedoch bei beweglichen oder sich bewegenden Sachen gemindert wurde, haben wir einen solch kurzen Erlöschungstatbestand nicht zugelassen, sondern ihm eine Frist von einem Dezennium oder zwanzig Jahren eingeräumt, so haben wir auch bei anderen Dienstbarkeiten festgelegt, dass diese nicht durch Nichtnutzung innerhalb eines Bienniums verloren gehen sollen, da sie nur an Grundstücken haften, sondern gegenüber gegenwärtigen Personen innerhalb eines Dezenniums oder gegenüber abwesenden Personen innerhalb von zwanzig Jahren, damit in allen derartigen Angelegenheiten der Sachverhalt ähnlich sei und Unterschiede beseitigt werden.
von selina.967 am 06.11.2022
Wir haben beschlossen, dass – ebenso wie wir nicht mehr zulassen, dass ein Nutzungsrecht durch eine so kurze Nichtnutzungsperiode verloren geht (früher zwei Jahre für unbewegliche Sachen und ein Jahr für bewegliche Sachen oder Vieh, jetzt aber auf zehn oder zwanzig Jahre ausgedehnt) – dasselbe für andere Arten von Dienstbarkeiten gelten soll. Diese Dienstbarkeiten sollten nicht nach nur zwei Jahren Nichtnutzung verloren gehen, auch wenn sie nur für unbewegliche Sachen gelten. Stattdessen sollten sie nach zehn Jahren Nichtnutzung bei Anwesenheit der anderen Partei oder nach zwanzig Jahren bei deren Abwesenheit erlöschen. Auf diese Weise werden alle solchen Rechte ähnlich behandelt und bisherige Unterscheidungen beseitigt.