Cum enim infantem suum non posse ingratum a matre sua vocari scripsit neque propter hoc ab ultima suae matris hereditate repelli, nisi hoc odio sui fecerit mariti, ex quo infans progenitus est, hoc iniquum iudicantes, ut alieno odio alius praegravetur, penitus delendum esse sancimus et huiusmodi causam liberis non tantum infantibus, sed etiam quamcumque aetatem agentibus opponi minime concedimus, cum possit sub condicione emancipationis hereditatem suam mater filio derelinquens et patris odium punire et iuri filii sui minime nocere nec suam ma turam fallere.
von yannis.i am 28.07.2017
Denn als er schrieb, dass ein Säugling von seiner Mutter nicht undankbar genannt werden kann und deshalb nicht von seinem mütterlichen Erbe ausgeschlossen werden darf, es sei denn, sie tue dies aus Hass gegenüber seinem Vater, von dem der Säugling gezeugt wurde, erachten wir dies als ungerecht, dass jemand durch den Hass eines anderen belastet werden soll, und verordnen, dass dies vollständig gestrichen werden soll, und wir erlauben keinesfalls, dass eine solche Begründung gegen Kinder vorgebracht wird, nicht nur gegen Säuglinge, sondern auch gegen Kinder jeglichen Alters, da eine Mutter, die ihr Erbe ihrem Sohn unter der Bedingung der Emanzipation hinterlässt, sowohl den Hass des Vaters bestrafen kann, ohne dabei die Rechte ihres Sohnes zu beeinträchtigen, noch ihre eigene Natur zu verleugnen.
von ina.961 am 08.01.2017
Wir haben festgestellt, dass es unbillig ist, wenn jemand behauptet, eine Mutter könne ihr Kind nicht als undankbar bezeichnen oder ihm sein Erbe entziehen, es sei denn aus Hass gegenüber dem Vater des Kindes. Wir schaffen diese Praxis hiermit vollständig ab und erlauben nicht, dass solche Ansprüche gegen Kinder jeden Alters erhoben werden, nicht nur gegen Säuglinge. Schließlich kann eine Mutter, wenn sie das Verhalten des Vaters bestrafen möchte, ihr Erbe dem Kind unter der Bedingung der Emanzipation hinterlassen, was sowohl den Vater bestraft als auch die Rechte ihres Kindes schützt und ihrer mütterlichen Natur treu bleibt.