Si quid mater filiae suae in potestate patris constitutae sub hac condicione, si fuerit intra biennium emancipata, donavit, licet hoc matris voluntate sui iuris effecta non tenuit, tamen prius marito defuncto sui iuris quocumque modo effecta ad similitudinem legati ita relicti rem donatam firmiter habere vel vindicare potest.
von zoe.951 am 18.03.2017
Wenn eine Mutter ihrer Tochter, die sich in der Gewalt des Vaters befindet, unter der Bedingung etwas geschenkt hat, dass sie innerhalb von zwei Jahren emanzipiert wird, und obwohl dies durch den Willen der Mutter, rechtlich selbständig geworden, nicht rechtskräftig war, kann sie dennoch, nachdem zuerst der Ehemann verstorben ist und sie auf irgendeine Weise rechtlich selbständig geworden ist, die geschenkte Sache fest besitzen oder beanspruchen, ähnlich einem hinterlassenen Vermächtnis.
von milan.y am 07.03.2017
Wenn eine Mutter ihrer Tochter, die sich unter der Autorität ihres Vaters befand, eine Schenkung unter der Bedingung machte, dass sie innerhalb von zwei Jahren emanzipiert würde, kann sie, selbst wenn diese Schenkung nicht gültig war, als sie durch den Willen ihrer Mutter unabhängig wurde, die geschenkte Sache nach dem Tod ihres Ehemanns dennoch fest behalten oder beanspruchen, unabhängig davon, auf welche Weise sie rechtlich unabhängig geworden ist.