Quin immo intra provinciam, in qua litigator et testes vel instrumenta sunt, experiantur iurgandi fortunam atque omni cautela servetur, ne terminos provinciarum suarum cogantur excedere.
von emir.n am 30.07.2018
Darüber hinaus sollten rechtliche Verfahren in der Provinz stattfinden, in der sich der Kläger, die Zeugen und die Beweise befinden, und es sollten alle Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass niemand gezwungen wird, über die Grenzen seiner Provinz hinauszureisen.
von ilyas.u am 06.10.2017
Mehr noch, innerhalb der Provinz, in der der Prozessführende und Zeugen oder Dokumente sich befinden, sollen sie das Schicksal der Rechtstreitigkeit erfahren, und es soll alle Vorsicht gewahrt werden, damit sie nicht gezwungen werden, die Grenzen ihrer Provinzen zu überschreiten.