Res in iudicium deducta non videtur, si tantum postulatio simplex celebrata sit vel actionis species ante iudicium reo cognita.
von johannes.935 am 31.07.2015
Eine Rechtssache gilt nicht als ordnungsgemäß eingereicht, wenn lediglich eine einfache Klageschrift eingereicht wurde oder wenn der Beklagte nur über die Art des Verfahrens vor Gerichtsverhandlung in Kenntnis gesetzt wurde.