Res in iudicium deducta non videtur, si tantum postulatio simplex celebrata sit vel actionis species ante iudicium reo cognita.
von liah.921 am 04.07.2019
Eine Angelegenheit gilt nicht als in ein Gerichtsverfahren eingebracht, wenn lediglich eine einfache Eingabe erfolgt ist oder die Art der Klage dem Beklagten vor dem Urteil bekannt gemacht wurde.
von johannes.935 am 31.07.2015
Eine Rechtssache gilt nicht als ordnungsgemäß eingereicht, wenn lediglich eine einfache Klageschrift eingereicht wurde oder wenn der Beklagte nur über die Art des Verfahrens vor Gerichtsverhandlung in Kenntnis gesetzt wurde.