Cuius rei gratia vir clarissimus praeses provinciae interpellatus vim prohibebit, praecipue cum, etiamsi in rem diversae parti actio competeret, huiusmodi pactione propter utilem exceptionem posset submoveri.
von Robert am 25.12.2016
Aus welchem Grunde der hochangesehenste Mann, der Provinzgouverneur, nach Anrufung, Gewalt verhindern wird, insbesondere da, selbst wenn eine Eigentumsangelegenheit für die Gegenpartei gültig wäre, sie durch eine derartige Vereinbarung aufgrund einer wirksamen Ausnahme abgewiesen werden könnte.
von Leo am 17.09.2017
Wenn er zu dieser Angelegenheit angerufen wird, wird der Provinzgouverneur jede Gewaltanwendung verhindern, insbesondere da selbst wenn die Gegenpartei einen berechtigten Anspruch auf das Eigentum hätte, eine solche Vereinbarung einen Grund zur Abweisung des Falls bieten würde.