Sin autem vel dignitas vel sexus personae non concesserit eam ad iudicem pervenire, in domo litigantis sacramentum procedere, altera videlicet parte vel procuratore eius praesente.
von melina.931 am 28.02.2017
Wenn jedoch der Status oder das Geschlecht der Person es ihr nicht erlauben, zum Richter zu gehen, kann der Eid im Haus des Rechtsstreiterenden abgelegt werden, vorausgesetzt, die Gegenpartei oder deren Vertreter ist anwesend.
von alice.847 am 06.03.2014
Wenn jedoch die Würde oder das Geschlecht der Person es ihr nicht erlaubt, zum Richter zu gelangen, soll der Eid im Hause des Prozessierenden stattfinden, wobei die andere Partei oder deren Bevollmächtigter anwesend sein muss.