Altera autem parte recusante secundum praefatum modum et implere statuta minime cupiente nihil fieri praeiudicium neque pari vel exceptionem reo vel actori actionem, exceptis videlicet arbitris, qui cum sacramenti religione electi sunt secundum novellam nostri numinis constitutionem:
von alma977 am 14.12.2019
Wenn die andere Partei gemäß dem vorerwähnten Verfahren sich weigert und die Statuten minimal zu erfüllen wünscht, soll kein Nachteil entstehen, weder eine Ausnahme für den Beklagten noch eine Klage für den Kläger, ausgenommen sind offensichtlich die Schiedsrichter, die mit der Heiligkeit eines Eides gemäß der neuen Verfassung unserer göttlichen Autorität gewählt wurden:
von lara.u am 28.05.2014
Wenn eine Partei sich weigert, dem zuvor genannten Verfahren zu folgen und wenig Bereitschaft zeigt, die Regeln einzuhalten, entsteht dadurch kein rechtlicher Nachteil, weder eine Verteidigungsmöglichkeit für den Beklagten noch ein Klagegrund für den Kläger, ausgenommen in Fällen mit Schiedsrichtern, die gemäß unserer jüngsten kaiserlichen Verordnung unter Eidesleistung ausgewählt wurden: