Quod, ut maneat in omnibus honor parentibus et patrono vel patronae illibatus atque intactus, sancimus nullo modo neque adversus parentes utriusque sexus neque adversus patronum vel patro nam dari restitutionem.
von paskal.w am 06.06.2024
Um sicherzustellen, dass der Respekt gegenüber Eltern und Schutzherren beiderlei Geschlechts in allen Fällen vollständig unversehrt bleibt, verfügen wir, dass keine rechtliche Wiedergutmachung weder gegen Eltern noch gegen Schutzherren irgendeines Geschlechts gewährt wird.
von nele947 am 12.12.2013
Wir bestimmen, dass in keinem Fall weder gegen Eltern beiderlei Geschlechts noch gegen Patron oder Patronin eine Wiedergutmachung gewährt werden soll, auf dass in allen Fällen die Ehre der Eltern und des Patrons oder der Patronin ungeschmälert und unberührt bleibe.