Edita actio speciem futurae litis demonstrat, quam emendari vel mutari licet, prout edicti perpetui monet auctoritas vel ius reddentis decernit aequitas.
von robert.854 am 17.02.2019
Eine eingereichte Rechtshandlung zeigt die Gestalt der bevorstehenden Klage, und sie kann entweder gemäß der Anweisung des permanenten Edikts oder nach Billigkeit des Richters geändert oder modifiziert werden.
von leon.d am 29.03.2022
Die ausgestellte Klage zeigt die Gestalt des künftigen Rechtsstreits, welche gemäß der Autorität des Edictum perpetuum oder nach Billigkeit des Rechtsprechers geändert oder modifiziert werden kann.